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Montag, 20. Mai 2013
ZeltCON | Platzordnung
Platzordnung
Zeltplatzordnung
Diese Zeltplatzordnung soll das gemeinsame Zusammenleben von
Campern untereinander, sowie den restlichen Nutzern unserer
Einrichtungen erleichtern.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme entfallen die unten aufgeführten
Punkte automatisch. Wer jedoch Richtlinien braucht, liest jetzt weiter:
Der Zeltplatz sollte sauberer verlassen werden, als er vorgefunden wird.
Für Müll (neudeutsch: Wertstoffe) stehen diverse Container
zur Verfügung. Bitte mit dem Personal auch über Kompost, bzw.
"Schweineeimer" sprechen (wer will).
Lagerfeuer nur an den dafür vorgesehenen Stellen.
Feuerholz wird durch das Feriendorf gestellt
(10,- Euro/m3). Auf dem Gelände vorhandene Hütten, Hecken und Bauhölzer
sind kein Feuerholz. Für Kohten stellen wir bei Bedarf
Feuerschalen zur Verfügung, keine Löcher machen!!!
Brandschutz beachten
Gern stellen wir kostenlos mobile Feuerlöscher zu Verfügung,
die natürlich bei Inbetriebnahme oder Beschädigung der
TüV-Plombe bezahlt werden müssen!
Unsere Wiesen werden von Tieren bewirtet,
daher gehören Kippen und Kronkorken nicht unter die Grasnarbe,
sondern unter Punkt 1. Außerdem sind es Zeltwiesen,
d.h. Kfz auf dem Parkplatz parken.
Schön wäre es, wenn auch die Lautstärke grundsätzlich, aber
insbesondere nach 22.00 Uhr, eine Größenordnung einhält,
die anderen Nutzern des Landschaftschutzgebietes (auch den
Tieren im angrenzenden Wald) eine Erholung ermöglicht.
Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Nachtwanderungen.
Grölende, schreiende Horden, die durch den Wald ziehen sind eine
akustische Umweltverschmutzung!!! Das ganze nennt sich dann
Nachtruhe.
Bauwerke, insbesondere Staudämme im Bach, sind vor Abreise wieder
zu entfernen. Schließlich will ja jeder wieder einen neuen bauen, - und
wir wollen nicht irgendwann absaufen! -
Unsere Zeltwiesen haben eine gut funktionierende Drainage,
deshalb keine Schützengräben ausheben! Gern stellen wir bei
wirklich dauerhaft schlechtem Wetter als Wegebaumaterial kostenlos
Stroh zur Verfügung.
Der Wald auf der anderen Bachseite ist Landschaftsschutzgebiet mit
einer besonderen Klassifizierung, nämlich FFH (Flora-Fauna-Habbitat).
D.h. er steht unter Naturschutz und ein Begehen muss unbedingt
vermieden werden. Wanderungen durch den und Spiele im Wald sind mit
der Feriendorfleitung abzusprechen, da sie Eigentum der Stadt sind und
damit gewissen Auflagen unterliegen. Der Wald auf der anderen Bachseite
ist grundsätzlich nicht für Geländespiele und Waldaktionen
nutzbar. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich bei Bedarf an.
Alles was ich jetzt nicht aufgeführt habe, aber was dem normalen
zwischenmenschlichen Umgang widerspricht, was anderen Kosten oder
Kopfweh bereitet (§1 Straßenverkehrsordnung gilt entsprechend) ist
hiermit verboten! (Jetzt kann keiner sagen, dass das nicht in der
Zeltplatzordnung gestanden hat.)
Da wahrscheinlich bei Euch diese Seite überflüssig ist, wünsche
ich Euch wenigstens noch einen gesegneten Aufenthalt.
Stand: 15.12.2007

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